Wo bekomme ich die Box

Wer hat Anspruch auf Pflege­hilfsmittel?

Alle Patienten mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, 

die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft leben und dort gepflegt werden

und von einer privaten Person (Angehöriger, Freund etc.) betreut werden

(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind …

(2) Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 42,- EUR nicht übersteigen.

Auszug aus § 40 SGB XI

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